KWK-Abgabe
Die KWK-Abgabe ist ein Aufschlag auf den Strompreis pro verbrauchte Kilowattstunde, der auf der Grundlage des “Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung” erhoben wird. Die KWK-Abgabe wird auch als KWK-Aufschlag oder KWK-Umlage bezeichnet. Ihre Höhe ist unabhängig vom gewählten Stromanbieter. Ziel ist es, die Stromerzeugung durch die besonders effiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und somit den Energieverbrauch der Stromerzeugung zu senken. Angestrebt wird ein Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung bis 2020. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten als Förderung einen Zuschlag auf jede erzeugte Kilowattstunde Strom, der über die KWK-Abgabe finanziert wird. Abgerechnet wird die KWK-Abgabe – ähnlich wie die EEG-Umlage – über die Übertragungsnetzbetreiber, die jährlich die Höhe der KWK-Abgabe für das Folgejahr bekannt geben. Die KWK-Abgabe dient nur zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis fossiler Brennstoffe. KWK-Anlagen, die mit Biogas oder anderen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, erhalten über das Erneuerbare-Energien-Gesetz einen KWK-Bonus.
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