1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

1.3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von About two lenses ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von About two lenses und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine About two lenses.

Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Auftragnehmers, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia und nachträgliche Farbbearbeitung, ist nicht gestattet.

3. Stornierung
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15.  Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

4. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
4.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist About two lenses darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

4.2. Der Kunde (Veranstalter) hat About two lenses darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

4.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder About two lenses gegenüber, stellt der Kunde damit About two lenses von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

5. Nutzungsrechte und Urheberrecht
5.1. About two lenses steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotos und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

5.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

5.3. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, erfolgt eine gesonderte Absprache. 

5.4. Originale (RAW) sowie digitale Datenträger, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind, bleiben im Eigentum von About two lenses, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

6. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
6.1. About two lenses bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

6.2. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Rechnungsstellung durch About two lenses erfolgt nach Erbringung der Gesamtleistung. 

7.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich About two lenses sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen vor.

7.3. Der vereinbarte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach individueller Vereinbarung zu leisten. 

8. Haftung von About two lenses und Verjährung
8.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

8.3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

9. Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.

9.2. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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